Michael Witt

 Hausverwaltung

WEG-Verwaltung

Auf Grundlage der mir von Ihnen übermittelten Daten Ihrer Eigentümergemeinschaft unterbreite ich Ihnen folgendes freibleibendes Angebot für die Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft zum Beginn des nächsten Wirtschaftsjahres (ggf. auch zu einem früheren Termin).

Für die Leistungen der regulären Verwaltertätigkeit (Grundleistungen), die sich hauptsächlich aus den unabdingbaren §§ 27, 28 des Wohnungseigentumsgesetz ergeben, insbesondere:

1.      Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Hausgeldeinnahmen und Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder/Teileigentum ohne getrennten Ausweis der Verrechnungskonten jedoch mit Einsicht durch den Verwaltungsbeirat/Rechnungsprüfer

2.      Erstellung von Wirtschaftsplänen; Aufstellung in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart in Form von Einzelwirtschaftsplänen je Sonder/Teileigentum

3.      Durchführen einer Eigentümerversammlung nach vorheriger schriftlicher Einladung an die letzte gemeldete Adresse zu einem zumutbaren Zeitpunkt; der Verwalter führt den Vorsitz der Versammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse und der Versammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse und Übersendung des Protokolls an die Eigentümer; der Verwalter führt eine Beschlusssammlung; die Kosten der Saalmiete trägt die Eigentümergemeinschaft

4.      Überwachung der Verträge der WEG; Abschließen und Kündigen von Wartungs- und Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen der WEG

5.      Führen der auf den Namen der WEG lautenden Bankkonten (als Treuhandkonto in Form von Giro- und Rücklagenkonten), Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einem inländischen Kreditinstitut nach Wahl des Verwalters

6.      Rechnerische und sachliche Prüfung aller Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen

7.      Führen und Abrechnen der Hausgeldkonten, Buchung der Umsätze des Bankkontos, Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlungen, Veranlassen der jährlichen Ablesung der Wärme- und Wasserverbräuche, Anforderung der Gesamtheizungskostenabrechnung durch eine Heizkostenabrechnungsfirma

8.      Technische Kontrolle des Gemeinschaftseigentums durch eine jährliche Begehung mit dem Beirat der Wohnanlage neben regelmäßigen Zwischenprüfungen, soweit notwendig Hinzuziehung von Fachleuten zu Lasten der WEG, sofern ein entsprechender Beschluss vorliegt bzw. bei Schadensabwendung in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat

9.      Klärung der Zuständigkeit bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum, Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufträgen im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft

10.  Veranlassung von Sofortmassnahmen gemäß § 27 Abs.1 Ziffer 2 WEG in dringenden Fällen wie Rohrbruch, Brand, Sturmschaden, Heizungs- und Stromausfall

11.  Schadensmeldung an die Versicherung bei Schäden am Gemeinschaftseigentum

12.  Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und TÜV (z.B. Heizung, Öltank, Hebeanlage, Müllschlucker, Feuerlöscher, Brandschutztüren und Rauchabzugsanlagen im Treppenhaus), Auftragsvergabe zur Mängelbeseitigung, Abrechnung der anfallenden Kosten

13.  Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten für gemeinschaftliche Belange, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden