Michael Witt

 Hausverwaltung

Miethausverwaltung

Der nachstehende Leistungskatalog enthält die von einem Verwalter im Rahmen der Verwaltung üblicherweise zu erbringenden Leistungen.

Außerhalb dieses Katalogs gewünschte Leistungen sind individuell vereinbar, soweit sie nicht geringfügig sind, jedoch nach einer einverständlich zu treffenden Vereinbarung zusätzlich zu vergüten.

Kaufmännischer Bereich

      1. Überwachung der Miet- und Nebenkostenzahlungen sowie außergerichtliche Anmahnung der fälligen Zahlung.
      2. Buchungsmaterial aufbereiten, Buchungen durchführen, Monatsabschluß fertigen und monatliche Abstimmung der Konten.
      3. Numerische Ablage der Belege über die Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge.
      4. Jahreszusammenstellung anfertigen, einschließlich Abstimmung des gesamten Ergebnisses sowie der Einzelkonten.
      5. Anfertigen der Einnahmen-Überschußrechnung.
      6. Abrechnung der Nebenkosten mit den Mietern.
      7. Laufende Überprüfung der abgeschlossenen Versicherungen darauf, ob deren Deckungssummen und Deckungsumfang den Gegebenheiten noch entspricht.
      8. Führung des gesamten Schriftwechsels mit den Mietern, den Behörden und sonstigen Beteiligten.
      9. Bei Mieterwechsel wird die Übernahme vom ausziehenden Mieter und die Übergabe an den neuen Mieter durchgeführt.
      10. Neuvermietung evtl. freiwerdender Wohnungen. Es bleibt der Verwalterin hierbei überlassen, ob sie sich zur Neuvermietung eines Maklers bedient oder nicht. In jedem Fall ist die Einschaltung eines Maklers von der Zustimmung des Eigentümers abhängig.
      11. Regelmäßige Besichtigung und Begehung der Objekte.
      12. Überwachung und Regulierung der Energieversorgung.
      13. Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs.
      14. Durchführung von Mietanpassungen aufgrund eines vom Eigentümer erteilten Auftrages.
      15. Anpassung der Nebenkostenzahlungen an die jeweiligen Gegebenheiten.

Technischer Bereich

      1. Aufnahme und Kontrolle der gemeldeten Schäden.
      2. Feststellung der evtl. durchzuführenden Reparaturen einschließlich Erstellung sachdienlicher Sanierungsvorschläge.
      3. Einholung von Kostenvoranschlägen sowie Vergabe der entsprechenden Reparaturarbeiten an
      4. ausgesuchte Fachunternehmen.
      5. Regelmäßige Kontrolle und Abnahme der von den jeweiligen Handwerkern durchzuführenden Arbeiten.
      6. Regelmäßige Kontrolle der technischen Einrichtungen.
      7. Feststellung des bestehenden und evtl. künftig auftretenden Sanierungsbedarfs einschließlich entsprechender Sanierungsvorschläge.
      8. Den Sanierungsvorschlägen beigeführt sein sollen Schätzungen über den voraussichtlichen Kapitalbedarf.
      9. Einholen von Kostenvoranschlägen sowie Vergabe der entsprechenden Aufträge zur Durchführung der Sanierungsarbeiten nach Vereinbarung mit dem Eigentümer.